Lehrabschlussprüfung
Beschreibung
Lehrlinge sind zur Lehrabschlussprüfung zugelassen, wenn sie
- die in der Lehrberufsliste und/oder im Lehrvertrag angegebene Lehrzeit beendet haben oder im Prüfungsmonat beenden,
- die Berufsschule mit Erfolg abgeschlossen haben,
- und, falls vorgesehen, die überbetrieblichen Kurse abgeschlossen haben.
Verkürzung der Lehrzeit:
Arbeitgeber/Arbeitgeberin und Lehrling können vereinbaren, dass die Lehrzeit früher endet, damit der Lehrling vorzeitig zur Lehrabschlussprüfung antreten kann. Voraussetzung dafür ist, dass der Lehrling die Berufsschule positiv abgeschlossen hat. Der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin muss der Berufsschule mitteilen, dass eine solche Verkürzung vereinbart wurde.
- Elektrotechniker
- Friseure
- Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärtechniker
- Maurer
- Maschinenbaumechaniker
- Schlosser
- Tischler
- Verkäufer
- Zimmerer
Formulare
- Ansuchen um Zulassung zur Lehrabschlussprüfung
- Ansuchen um Wiederholung der Lehrabschlussprüfung
- Ansuchen um Zulassung zur Lehrabschlussprüfung als Privatist_Privatistin
- Ansuchen um Zulassung zur Lehrabschlussprüfung für Personen die eine berufsbezogene Berufsfachschule abgeschlossen haben
- Mitteilung über die Verkürzung der Lehrzeit
- Antrag auf Gleichstellung eines Berufsfachschulabschlusses mit dem Lehrabschluss
- Antrag auf Gleichstellung eines ausländischen Lehrabschlusses mit dem Südtiroler Lehrabschluss
- Antrag auf Gleichstellung eines ausländischen Berufsbildungsabschlusses mit dem Lehrabschluss
