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Berufsbildungszentrum Bruneck

Lehrabschlussprüfung

Beschreibung

Lehrlinge sind zur Lehrabschlussprüfung zugelassen, wenn sie

  • die in der Lehrberufsliste und/oder im Lehrvertrag angegebene Lehrzeit beendet haben oder im Prüfungsmonat beenden,
  • die Berufsschule mit Erfolg abgeschlossen haben,
  • und, falls vorgesehen, die überbetrieblichen Kurse abgeschlossen haben.

Verkürzung der Lehrzeit:
Arbeitgeber/Arbeitgeberin und Lehrling können vereinbaren, dass die Lehrzeit früher endet, damit der Lehrling vorzeitig zur Lehrabschlussprüfung antreten kann. Voraussetzung dafür ist, dass der Lehrling die Berufsschule positiv abgeschlossen hat. Der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin muss der Berufsschule mitteilen, dass eine solche Verkürzung vereinbart wurde.

  • Elektrotechniker
  • Friseure
  • Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärtechniker
  • Maurer
  • Maschinenbaumechaniker
  • Schlosser
  • Tischler
  • Verkäufer
  • Zimmerer

Formulare