Unabhängige Bewertungsgremien, Bewertungsgruppen oder andere Gremien mit ähnlichen Funktionen
An den Schulen gibt es im Sinne von Artikel 74 des Gv.D. Nr. 150/2009 keine unabhängigen Bewertungsgremien. Die Kontrollorgane üben gleichartige Funktionen aus.
Bestätigung der Kontrolle der Veröffentlichungspflichten:
